Lese unbedingt das „Merkblatt“ deines zuständigen Gesundheitsamtes, auf dem die Anforderungen aufgelistet sind. Diese unterscheiden sich in manchen Bundesländern. Wir bilden dich nach den höchsten Anforderungen aus. Dies bedeutet, du solltest ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren gelernt haben. Dann hast du die Möglichkeit, die Überprüfung zu bestehen.