Trotz intakter Sinnesorgane wird Wahrgenommenes nicht erkannt.
– Akustische Agnosie: „Seelentaubheit“, d.h. die Unfähigkeit, Gehörwahrnehmungen mit dem akustischen Erinnerungsgut zu identifizieren.
– Visuelle Agnosie: die „Seelenblindheit”, d.h. die Unfähigkeit Sichtwahrnehmungen mit dem optischen Erinnerungsgut zu identifizieren.
– Taktile Agnosie: die Unfähigkeit, Objekte in ihrer stofflichen Qualität oder in ihrer mehrdimensionalen räumlichen Struktur zu erkennen.