Wichtige Hinweise zu Pflichten, Versicherung bei Beratungs-, Therapiepraxis-Gründung

ANMELDUNG DEINER THERAPEUTISCHEN BZW. BERATENDEN PRAXIS

Die therapeutische Praxis

Du hast Deine Heilerlaubnis erhalten und Praxisräume angemietet? Prima, dann ist

  • der erste Schritt dich bei deinem zuständigen Gesundheitsamt deines Praxisstandortes mit Deiner Praxisadresse anzumelden. Dies kannst du telefonisch anmelden oder per E-Mail. Die erfolgte Anmeldung kannst du dir gegen kleines Entgelt zusenden lassen.
  • der zweite Schritt dir einen Steuerberater zu suchen. Du solltest nicht beim Finanzamt nachfragen, wie Du vorgehen sollst, da dort die Sachbearbeiter nicht die richtigen und wichtigen Auskünfte geben könnten.

Wenn du zunächst noch keinen Steuerberater hast

  • füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, in dem du angeben musst, dass es sich um Einkünfte aus freiberuflicher/selbständiger Tätigkeit handelt. Das Finanzamt erteilt dir dann in der Regel eine neue Steuernummer für die selbständige Tätigkeit

Wenn du deine Steuererklärung über das Elster-Programm selbst machen möchtest, dann

  • muss du eine „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ erstellen. Es werden hierbei die Praxiseinnahmen- und ausgaben ermittelt. Lade dort deine Belege hoch.
  • Du musst die Anlage S (Angabe des Gewinns oder Verlusts) und die Anlage EÜR (wie berechnet sich der Gewinn oder Verlust) ausfüllen.

Die Heilpraktiker Psychotherapie Praxis ist von der Umsatzsteuer befreit:

Gemäß § 4 Nr. 14a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, wenn sie von einem Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker oder Psycho-therapeuten durchgeführt werden.

Deine Rechnungen erstellst du ohne Umsatzsteuer. Auf der Rechnung verweist du auf die Umsatzsteuerbefreiung („umsatzsteuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 14a UStG“)

Du meldest also auf keinen Fall ein Gewerbe an!!!

Solltest Du schon als erstes Standbein ein Gewerbe (mit eigener Steuernummer) betreiben, müssen dennoch die Einnahmen und Ausgaben aus dem Heilberuf über die extra zugeteilte Steuernummer, wie oben beschrieben, in der Steuererklärung angegeben werden.

  • der dritte Schritt Dich bei einer Versicherungsagentur über Deine Berufshaftpflicht zu erkundigen. Hier ist zu beachten, dass ausschließlich die „Psychotherapie“ zu versichern ist und du dir keine Haftpflicht für den großen Heilpraktiker verkaufen lässt. Dieser ist sehr viel teurer. Hier ein Beispiel für die richte Sparte:Berufs-/Betriebshaftpflicht für freiberufliche Psychotherapeuten und Psychologen (ohne ärztliche Tätigkeiten) einschließlich Privathaftpflicht der versicherten Inhaber.

Die beratende Praxis

Du eröffnest eine psychologische Beratungspraxis, dann gelten ebenso die Schritte 2 bis 3.

Solltest du aus deiner Beratungspraxis heraus Coaching für Unternehmen anbieten, dann musst du ausschließlich für diese Dienstleistungen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnen und ein Gewerbe dafür anmelden. Hier wird dir dann eine weitere Steuernummer zugewiesen.

Diesbezüglich nochmals der Hinweis: Die Bezeichnung Coaching ist ein sehr weitläufiger Begriff. Bei mehreren Tätigkeiten ist die steuerliche Situation dann so komplex, dass die Beratung durch einen Steuerberater unerlässlich ist.

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